Was ist ein Wahlarzt?
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt und damit die Art der Betreuung frei wählen zu können.
Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt oder die E-Card sind nicht notwendig, aber möglich − von einem Kassenarzt wie auch von einem anderen Wahlarzt.
Wahlärzte sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Wahlarzt stellt seinen Patienten eine Privathonorarnote für seine Leistung aus; die Verrechnung erfolgt zunächst zwischen Arzt und Patient.
Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes (nicht des Honorars) den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhält, kann sich der Patient wieder von der Krankenkasse zurückholen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag noch einmal erhöht werden.
Die Vorteile des Wahlarztes
Die Gründe, weshalb Patienten einen Wahlarzt aufsuchen, sind unterschiedlich.
Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist der Faktor „Zeit".
Wahlärzte können frei wählen, wie viele Patienten sie behandeln. Sie können sich dadurch mehr Zeit für eine umfassende Diagnose und individuelle Betreuung nehmen.
Termine können rasch und flexibel vergeben werden; auch Abendtermine sind möglich. Für den Patienten verkürzt sich dadurch auch die Wartezeit in der Ordination.
Die Wahlärzte nehmen mit ihren Leistungen inzwischen eine wichtige Rolle für das gesamte öffentliche Gesundheitssystem ein.
Überweisungen, Verordnungen, Rezepte
Überweisungen, Verordnungen und Rezepte sind denen der Kassenärzte gleichgestellt. Wahlärzte sind aber an die gleichen Rezepturregeln gebunden wie Vertragsärzte.
